Bizone / Dual Zone

In der SBZ und Berlin waren bis zum 31.7.1948 Zehnfachfrankaturen erlaubt. Sprich man konnte die alten Reichsmark-Briefmarken im Verhältnis 1:10 bis dahin aufbrauchen. Es kam manchmal vor, dass diese Zehnfachfrankaturen in der Bizone nicht anerkannt wurden, da dort die Nutzung der Zehnfachfrankaturen nur bis zum 24.6.1948 (erste Briefkastenleerung) erlaubt waren. Entsprechende Briefe aus der SBZ wurden daher fallweise mit Nachgebühr belegt.