Südrhodesien erklärte am 11.12.1965 einseitig seine Unabhängigkeit. Dies wurde von der britischen Regierung nicht anerkannt und entsprechende Briefmarken, die auf die Unabhängigkeit hinwiesen wurden in Großbritannien, wie auch anderen Commonwealth-Staaten als ungültig mit Nachgebühr belegt.
Auch die ab 1970 in Dezimalwährung in (Süd-)Rhodesien verwendeten Marken wurden entsprechend mit Nachgebühr belegt. Die Maßnahmen wurden in Großbritannien am 18.10.1970 beendet, in anderen Commonweath-Staaten war dies teilweise später der Fall (Indien bis 1976, alle anderen teilnehmenden Commonwealth-Staaten bis spätestens 1971).
Sonderausgabe Unabhängigkeit
Churchill Überdruck Unabhängigkeit*
Dauermarken Überdruck Unabhängigkeit
Dauermarken Dezimalwährung
Sondermarken Post- und Telekommunikation
* Die Überdruckmarke mit 5 Shilling hat einen so hohen Nennwert, dass es mir keinen bekannten Beleg gibt, wo in Einzelfrankatur oder in Mischfrankatur mit nicht betroffenen Marken die Nachgebühr nachgewiesen ist. Trotzdem war die Marke natürlich theoretisch genauso von der Nachgebühr betroffen
Was die Nachgebühren angeht so war in Großbritannien keine einheitliche Regelung üblich. Zwischen Dezember 1965 und Oktober 1966 war die "übliche" Vorgehensweise eine doppelte Nachgebühr zu erheben. Aber auch dies war bei weitem nicht konsistent der Fall. Von Oktober 1966 bis Oktober 1970 wurde eine "anteilige" Nachgebühr erhoben. Diese anteilige Nachgebühr kann nach folgender Formel berechnet werden:
Allerdings muß bei der anteiligen Nachgebühr berücksichtigt werden, dass diese nicht unumschränkt zugrundegelegt werden kann. Es gab einendurchaus großen Anteil (mehr als 50%) der Nachgebührerhebungen bei denen für 1c (Rhodesian) = 1.39d (British) als Kurs zugrundegelegt wurde, während in Grossbritannien galt 1c = 2.4d (dort wurde die Dezimalwährung am 15.2.1970 eingeführt). Dahingehend war also in der Umrechnung zwischen rhodesischer und britischer Währung eine "Entwertung" der rhodesischen Währung berücksichtigt. Hier gilt dann für die Nachgebührberechnung: 1.39d * rhodesisches Porto (in c) * 2, dann jeweils gerundet, soweit notwendig.
Für die Währungen galt: 1 Shilling (s) = 12 Pence (d). 1 Rhodesischer Dollar = 100 Cent. Die Porti von Rhodesien nach Großbritannien waren wie folgt (Quelle: Tring/Mitchell, The surcharging of Rhodesia's mail)
Art der Beförderung | Art der Sendung | Porto | Portogültigkeit |
Luftpost (Air Mail) | Brief | 1s 3d per 1/2 oz.* | ab 24.9.1965 |
Landbeförderung (Surface Mail) | Brief | 3d für per 1 oz (2d für jedes weitere 1 oz.) | ab 24.9.1965 |
Luftpost (Air Mail) | Brief | 1s 6d per 1/2 oz. | ab 9.8.1968 |
Einschreiben | 6d | ab 24.9.1965 | |
Luftpost (Air Mail) | Brief | 15c per 1 oz. | ab 12.12.1969 |
Landbeförderung (Surface Mail) | Brief | 2,5 c per 1 oz. (2c für jedes weitere 1 oz.) | ab 12.12.1969 |
Einschreiben | 5c | ab 12.12.1969 |
* 1 oz. (ounce) ≈ 28,35g
Britische Porti (Quelle: Tring/Mitchell, The surcharging of Rhodesia's mail):
Landbeförderung (ab Oktober 1967): Überseebriefe 1. Klasse mit 4d per oz., jedes weitere oz. mit 1,5d.
Landbeförderung (ab August 1968): Überseebriefe 1. Klasse mit 5d per oz., jedes weitere oz. mit 2d.
Luftpost: Überseebriefe mit 1s 6d per 1/2 oz., jedes weitere oz. 1s 6d.
In Großbritannien waren 152 Stempel mit Varianten im Einsatz, die auf den Briefen als Hinweis für die Invalidität der Marken und auch die Angabe der entsprechenden Nachgebühr verwendet wurden. Ausserdem wurden meist zusätzliche entsprechende Nachgebührmarken verklebt. Zusätzlich wurde meist ein entsprechender Aufkleber verwendet.
Aufkleber mit Hinweis auf Ungültigkeit
Einer von 152 bekannten Stempeln
Auch auf Jersey und Guernsey waren entsprechende Maßnahmen üblich, wobei in Jersey 4 verschiedene Aufkleber, mit gleichem Text, benutzt wurden.
Weitere Commonwealth-Staaten, die sich an der Ablehnung der Marken beteiligten: Indien, Sambia, St. Christopher & Nevis, Malawi, Mauritius, Gibraltar, Kenia. Nicht alle diese Staaten haben alle Unabhängigkeits- oder Dezimalwährungsmarken beanstandet.
Sambia hat wohl im wesentlichen die doppelte Nachgebühr veranschlagt unabhängig von der Währung. Aber auch wieder mit Ausnahmen. In Indien wurde für 10c mit Rs2-10 Nachgebühr veranschlagt.